Die Einarbeitung Harnstoff muss unverzüglich innerhalb von 1 Stunden erfolgen

Düngerverondnung im Blick

Die neue Düngeverordnung und die NECRichtlinie (Richtlinie 2001/81 EG über nationale Emmissionshöchstmengen bei Ammoniak) bringen einige Verschärfungen. Sie schreiben in ihrem letzten Entwurf vom 1.  Oktober 2015 das Einarbeiten von Harnstoffdüngern und organischen Düngemittel über 2 Prozent Trockensubstanz auf unbestellten Äckern vor. Die Einarbeitung muss unverzüglich innerhalb von 4 Stunden erfolgen.

Ab 1. Januar 2018 soll das bereits nach 1 Stunde passieren. Ausgenommen sind Harnstoffdünger mit Urease-Inhibitor, Kompost sowie Festmist von Huf- und Klauentieren. Harnstoffdünger mit Urease-Inhibitor haben das Potenzial, Ammoniakverluste zu senken und die Stickstoffausnutzung der Pflanzen zu erhöhen. Sie ermöglichen Ertragssteigerungen besonders auf leichten Standorten mit hohem pH-Wert, denn hier ist die Gefahr von Ammoniakverlusten am größten. Im Vergleich zwischen herkömmlichen Harnstoffdüngern und Varianten mit Urease-Inhibitor ließen sich bei Versuchen in Deutschland und Österreich außerdem höhere Eiweißgehalte bei Winterweizen feststellen, bei gleichem Ertrag. Der anwendungstechnische Vorteil liegt im Wegfall der vorgeschriebenen Düngereinarbeitung.

Die Anwendung unterscheidet sich nicht von einer herkömmlichen Harnstoffdüngung.

  • Name
    Beschreibung
    Produkte
  • Novurea

    Harnstoff mit Ureasehemmer

  • Novurea +S

    Harnstoff + Ureasehemmer mit Schwefel